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   VK Brandenburg, 22.06.2018 - VK 5/18   

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VK Brandenburg, 22.06.2018 - VK 5/18 (https://dejure.org/2018,28999)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 22.06.2018 - VK 5/18 (https://dejure.org/2018,28999)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 22. Juni 2018 - VK 5/18 (https://dejure.org/2018,28999)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Angebotswertung muss umfassend dokumentiert werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Angebotswertung muss umfassend dokumentiert werden! (VPR 2018, 241)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wertung ist umfassend zu dokumentieren! (IBR 2018, 703)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2019, 206
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Brandenburg, 28.03.2017 - 6 Verg 5/16

    Beatmungsgeräte - Vergabenachprüfungsverfahren: Nichtbekanntgabe der

    Auszug aus VK Brandenburg, 22.06.2018 - VK 5/18
    Die in den Beschlüssen der erkennenden Kammer vom 13. Oktober 2016 zu VK 17/16 und des OLG Brandenburg vom 28. März 2017 zu 6 Verg 5/16 festgestellten Defizite lägen auch hier in weiten Teilen vor.

    Die Auftraggeberin hat damit zugleich die Entscheidung des OLG Brandenburg vom 28. März 2018 - 6 Verg 5/16 - missachtet, die in der Vorausschreibung auf den Beschluss der erkennenden Kammer vom 13. Oktober 2016 - VK 17/16 - ergangen war und in der der Vergabesenat die fehlende Begründung bei der Anwenderbenotung beanstandet hatte.

    Dabei berücksichtigt die Vergabekammer bereits, dass der Bewertungskommission bei der praktischen Beurteilung der Geräte ein Ermessensspielraum gegeben ist und die Vergabe der Punkte auch subjektiven Gesichtspunkten unterliegt und deshalb die einzelnen Unter-Unterkriterien durch den Auftraggeber nicht konkreter beschrieben werden müssen (siehe OLG Brandenburg, Beschluss vom 28. März 2017 - 6 Verg 5/16), weil die Anwender aus ihrer beruflichen Erfahrung am besten wissen, wie ein Beatmungsgerät beschaffen sein soll, um den entsprechenden medizinischen Anforderungen gerecht zu werden.

  • VK Brandenburg, 13.10.2016 - VK 17/16

    Allein die Vorgabe eines Bewertungs-Punktekorridors genügt nicht!

    Auszug aus VK Brandenburg, 22.06.2018 - VK 5/18
    Die in den Beschlüssen der erkennenden Kammer vom 13. Oktober 2016 zu VK 17/16 und des OLG Brandenburg vom 28. März 2017 zu 6 Verg 5/16 festgestellten Defizite lägen auch hier in weiten Teilen vor.

    Die Auftraggeberin hat damit zugleich die Entscheidung des OLG Brandenburg vom 28. März 2018 - 6 Verg 5/16 - missachtet, die in der Vorausschreibung auf den Beschluss der erkennenden Kammer vom 13. Oktober 2016 - VK 17/16 - ergangen war und in der der Vergabesenat die fehlende Begründung bei der Anwenderbenotung beanstandet hatte.

  • OLG Düsseldorf, 17.03.2004 - Verg 1/04

    Anforderungen an die Dokumentation der Aufteilung eines öffentlichen Auftrages in

    Auszug aus VK Brandenburg, 22.06.2018 - VK 5/18
    Ein Bieter kann seinen Nachprüfungsverfahren allerdings nur dann auf eine fehlende oder unzureichende Dokumentation stützen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel gerade auch auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig ausgewirkt haben können (vgl. Dörr in Burgi/Dreher, Beck"scher Vergaberechtskommentar Vergaberecht, 3. Aufl., § 97 Rn. 48; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2004 - Verg 1/04).
  • OLG Brandenburg, 06.10.2006 - Verg W 6/06

    Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis bei vorteilhafter Handhabung eines

    Auszug aus VK Brandenburg, 22.06.2018 - VK 5/18
    Für derartige Beanstandungen besteht keine Rügeobliegenheit (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 6. Oktober 2006 - Verg W 6/06), zumal der Zweck der Rüge, ein Nachprüfungsverfahren zu vermeiden, nicht mehr erreicht werden kann.
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 30/11

    Ausschluss eines Bieters bei fehlender Zusammenstellung der verlangten Nachweise

    Auszug aus VK Brandenburg, 22.06.2018 - VK 5/18
    Die Antragstellerin sei mit der Rüge zur Intransparenz der Zuschlagskriterien auch nicht gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB präkludiert, denn diese sei für einen durchschnittlichen Bieter nach der Rechtsprechung bspw. des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 3. August 2011 - Verg 30/11) nicht zu erkennen.
  • OLG München, 22.01.2016 - Verg 13/15

    Eindeutige und widerspruchsfreie Vergabeunterlagen

    Auszug aus VK Brandenburg, 22.06.2018 - VK 5/18
    Zur Wahrung der erforderlichen Transparenz des Vergabeverfahrens sind die Wertungsentscheidungen so zu dokumentieren, dass die Entschlussfassung bzw. Bewertung inhaltlich nachvollziehbar sind (siehe OLG München, Beschluss vom 22. Januar 2016 - Verg 13/15).
  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    Auszug aus VK Brandenburg, 22.06.2018 - VK 5/18
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 04.04.2017 - X ZB 3/17 - darauf hingewiesen, dass die Bewertung nicht preislicher Zuschlagskriterien genau zu dokumentieren und der Beurteilungsspielraum, den der öffentliche Auftraggeber bei der Bewertung und Benotung hat, darauf überprüfbar ist, ob die jeweiligen Noten (Punkte) im Vergleich ohne Benachteiligung des einen oder anderen Bieters plausibel vergeben wurden.
  • VK Sachsen, 06.10.2021 - 1/SVK/030-21

    Im Verhandlungsverfahren muss verhandelt werden!

    Ebenso wie die bloße Ergebniswiedergabe sind auch pauschale Aussagen oder formelhafte Formulierungen unzureichend (VK Brandenburg Beschluss vom 22. Juni 2018 - VK 5/18).
  • VK Sachsen, 22.03.2021 - 1/SVK/046-20

    Kehrseite eines weiten Beurteilungsspielraums ist die Dokumentation!

    Ebenso wie die bloße Ergebniswiedergabe sind auch pauschale Aussagen oder formelhafte Formulierungen unzureichend (VK Brandenburg Beschluss vom 22. Juni 2018 - VK 5/18 -).
  • VK Thüringen, 02.06.2023 - 4003-407-2022-E-008-SLF

    Keine Stillhaltefrist zwischen Rüge und Nachprüfungsantrag!

    Es sind durch die verbale Angebotsbewertung zu jedem einzelnen Aspekt der Bewertungen des pädagogischen Konzeptes Erwägungen dokumentiert, die einen Subsumtionsvorgang darlegen und hieraus die Bewertung des konkreten Angebots nachvollziehbar erscheinen lassen (vgl. VK Brandenburg, Beschluss vom 22.06.2018 - VK 5/18 - Stein/Wolters: Gesteigerte Bewertungsanforderungen infolge der "Schulnoten-Rechtsprechung", NZBau 2020, 342).
  • VK Thüringen, 20.03.2019 - 250-4002-10346/2019-N-002-WAK
    Dabei sind die Vor- und Nachteile der einzelnen Angebote gegeneinander abzuwägen, so dass eine stichpunktartige Benennung in der Art und Weise "ist vorhanden" bzw. "ist nicht vorhanden" nicht genügt (vgl. VK Brandenburg, Beschluss vom 22.06.2018 - VK 5/18).
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